-- Wichtig --
Die japanische Regierung hat am 28.08. beschlossen, ausländischen Staatsangehörigen mit „residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry Permit, die ab 01. September ausreisen, unter bestimmten Auflagen die Wiedereinreise zu erlauben. Die am 01. November 2020 verkündeten weiteren Lockerungen wurden aufgehoben und am 26. Dezember 2020 durch erneut strengere Einreisebestimmungen ersetzt. Es sind zudem strengere Quarantäneregeln einzuhalten. Die Details können Sie der Webseite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten entnehmen. Des Weiteren finden Sie Informationen auf der Webseite der japanischen Botschaft in Berlin. Es wird empfohlen, auch auf aktualisierte Mitteilungen auf der Webseite der Immigration Services Agency zu achten. Weiterführende Details zu den fortbestehenden Einreisebeschränkungen finden Sie auch hier.
Die japanische Regierung hat neben den bisher betroffenen Präfekturen Tokyo, Chiba, Kanagawa und Saitama für weitere sieben Präfekturen (Osaka, Hyogo, Kyoto, Gifu, Aichi, Fukuoka und Tochigi) den Notstand ausgerufen, der zunächst bis zum 07. Februar gilt. Die Maßnahmen umfassen insbesondere die Aufforderung an Restaurant-, Theaterbetreiber und den Handel, ihre Betriebe um 20:00 Uhr zu schließen. Die Bewohner der Präfekturen sind ebenfalls aufgefordert, ihre Häuser ab 20:00 Uhr nur in dringend notwendigen Fällen zu verlassen. Schulen sollen weiter geöffnet bleiben. Wir bitten Sie, sich über die jeweils aktuellen lokalen und nationalen Regelungen auf dem Laufenden zu halten und die Anweisungen der japanischen Regierung und Präfekturen zu befolgen.
Die Bundesregierung hat mit Wirkung ab Freitag, dem 01.01.2021, 0:00 Uhr (CET), sämtliche Einreisebeschränkungen für in Japan ansässige Personen aufgehoben. Reisen in Japan ansässiger Personen nach Deutschland sind daher ab diesem Datum zu allen Reisezwecken wieder zulässig. Weitere Informationen zur Visumbeantragung finden Sie hier.