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Konsularische Bescheinigungen
Stempel in einem Stempelkarussell am Arbeitsplatz, aufgenommen am 08.02.2016 in Seesen. Foto: Frank May/picture alliance (model released), © picture alliance
Durch eine konsularische Bescheinigung können die Botschaft Tokyo und das Generalkonsulat Osaka-Kobe überprüfbare Tatsachen bestätigen.
Lebensbescheinigung
Wenn Sie Ihre deutsche Rente im Ausland erhalten, müssen Sie jährlich nachweisen, dass die Bedingungen zum Erhalt der Zahlungen noch erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ausfuhrbescheinigung (nur durch die Grenzzollbehörden)
Um eine Ausfuhrbescheinigung zu erhalten, müssen Sie vor Ausreise die Ausfuhr der in Deutschland gekauften Gegenstände vom deutschen Zoll bestätigen lassen. Sie finden Dienststellen des Zolls an allen großen deutschen Verkehrsflughäfen. Für die Ausfuhrbestätigung benötigt der Zoll Ihren gültigen Reisepass, in dem ein Ort außerhalb der EU als Wohnort eingetragen sein muss, sowie Ihren Flugschein bzw. die Bordkarte und den vom Händler ausgestellten Beleg (Ausfuhrbescheinigung).
Achtung:
Sie müssen dem Zoll unbedingt die Waren vorführen, für die Sie die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen. Gehen Sie daher bitte vor dem Check-in zum Zoll. Das abgestempelte Formular übersenden Sie danach an die auf dem Ausfuhrbeleg angegebene Adresse oder lassen sich den Betrag am Schalter des Tax-Free-Anbieters in bar auszahlen.
Für Waren, die nicht zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht in Ihrem persönlichen Reisegepäck mitgeführt werden, kann die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurück erstattet werden.
Sonstige konsularische Bescheinigung
Die Vorlage sonstiger konsularischer Bescheinigungen (oft auch Bestätigung der Botschaft genannt) kann sowohl von deutschen als auch japanischen Behörden in Verwaltungsverfahren verlangt werden, um bestimmte Tatsachen amtlich zu bestätigen.
Typische Beispiele sind unter anderem:
- Bestätigung der Identität zur Änderung des Führerscheins bei abweichendem Namen im Führerschein und Reisepass
- Grenzübertrittsbescheinigung (gebührenfrei)
Die Gebühr für eine Bescheinigung kann in bar in der japanischen Yen oder mit Kreditkarte (nur VISA oder MasterCard) in Euro gezahlt werden.
Zur Beantragung von konsularischen Bescheinigungen ist ein Termin notwendig. Bitte buchen Sie Ihren Termin online:
Terminbuchung Generalkonsulat Osaka-Kobe
Sollten Sie Fragen zu weiteren Bescheinigungen haben, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass nicht alle durch japanische Behörden geforderte Bescheinigungen ausgestellt werden können. Hierzu gehören:
- Geburtsname im Pass: Hier stellen wir online ein Merkblatt bereit.
- Anerkennung einer in Japan geschlossenen Ehe: Hier stellen wir online ein Merkblatt bereit.
- Ledigkeitsbescheinigung