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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Beantragung eines Führungszeugnisses
Personen, die im Ausland wohnen, können einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post oder Telefax (nicht per E-Mail) gestellt werden.
Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Der Antragsteller muss jedoch das 14. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten und von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben sein. Personendaten müssen amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung in Form einer konsularischen Bescheinigung direkt auf dem Formular erfolgen.
Bitte buchen Sie dazu einen Termin online in der Kategorie „Bescheinigungen“.
Sie müssen persönlich erscheinen und bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular sowie Ihren Reisepass zum gebuchten Termin mit.
Die Gebühr beträgt 34,07 EUR.
Die Gebühr ist zahlbar in JPY in bar am Tage des Termins zum gültigen Wechselkurs der Botschaft/des Generalkonsulats oder per Kreditkarte (Mastercard/Visa) mit Abbuchung in Deutschland in EUR.
Weitere Informationen/Antragsformular
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.