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Konsularische Beglaubigungen

Beglaubigung, © Photothek.de
Die deutschen Auslandsvertretungen können Kopien und Unterschriften beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bzw. Legitimationsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Zwecke vorzunehmen. Hierzu gehören u. a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens an die betreffende Bank.
In Tokyo bietet die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan diesen Service an: Legitimationsprüfung.
Für eine Kopiebeglaubigung oder eine Unterschriftsbeglaubigung buchen Sie bitte einen Termin in der jeweiligen Kategorie und bei der zuständigen Vertretung:
Terminbuchung Botschaft Tokyo
Terminbuchung Generalkonsulat Osaka-Kobe
Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind. Pro Person muss ein Termin gebucht werden. Sollte Ihr Anliegen es erfordern, dass zwei Personen anwesend sind (z. B. Beglaubigung von zwei Unterschriften auf einem Dokument), dürfen Sie zu zweit einen Terminslot nutzen. Minderjährige dürfen zeitgleich mit einer Begleitperson vorsprechen.
In der Regel können Sie die Unterlagen nach erfolgter Beglaubigung am Tag des Termins zurückerhalten.
Kopiebeglaubigungen bzw. Beglaubigung von Fotokopien/Abschriften
Für die Beglaubigung von Fotokopien/Abschriften sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen:
- Original des betreffenden Dokuments
- Gebühr (bar/Kreditkarte)
Studierende, die in Deutschland studieren, und Studienbewerber, die eine Kopiebeglaubigung für ihre Bewerbung bei einer Universität bzw. einer deutschen Hochschule benötigen, sind von der Gebühr befreit. Kopien werden in der Auslandsvertretung gefertigt, mitgebrachte Kopien können nicht beglaubigt werden.
Sollten Sie im Amtsbezirk der Botschaft Tokyo wohnen, bieten wir für Studienzwecke die Möglichkeit eines postalischen Services an. Für die Bearbeitung übersenden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen an die Kosularabteilung der Botschaft Tokyo:
- Dokument/e im Original
- Nachweise zum (geplanten) Studium z. B. Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter und frankierter Rückumschlag (LetterPack 520 wird empfohlen)
Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir pro Studiennachweis nur einen Satz Kopien kostenlos beglaubigen können. Unvollständige Unterlagen müssen wir unbearbeitet an Sie zurück schicken.
Bitte beachten Sie, dass nur Kopien von Dokumenten in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder japanischer Sprache beglaubigt werden können.
Gebühr bei Kopiebeglaubigung (Abschrift)
Die Gebühr in Höhe von 24,61 Euro (Osaka) / 27,16€ (Tokyo) ist unabhängig von der Seitenzahl oder der Sprache des zu beglaubigenden Dokuments. Die Gebühr ist zahlbar in JPY in bar am Tage des Termins zum gültigen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte (Master/Visa) mit Abbuchung in Deutschland in EUR.
Bitte beachten Sie, dass wir nur solche Dokumente beglaubigen können, deren Inhalt wir sprachlich auch prüfen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Kopien von Dokumenten, die in einer uns nicht bekannten Drittsprache vorgelegt werden, nicht beglaubigen.
Unterschriftsbeglaubigungen bzw. Beglaubigungen von Unterschriften
Aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bzw. Legitimationsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Zwecke vorzunehmen. Hierzu gehören u. a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens an die betreffende Bank.
In Tokyo bietet die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan diesen Service an: Legitimationsprüfung
Für die Beglaubigung einer Unterschrift sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen:
- Ihr gültiger Reisepass
- das zu unterzeichnende Dokument (ohne Ihre Unterschrift)
- falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten
- bei einem Führungszeugnis das ausgefüllte Antragsformular
- bei Handelsregistereintragungen (z. B. Anmeldung eines/einer GeschäftsführerIn)
Anmerkung: Für die Anmeldung eines/einer GeschäftsführerIn einer GmbH muss die neu einzutragende Person über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht gem. § 53 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. § 8 Abs. 3 GmbH-Gesetz belehrt werden. Bitte weisen Sie die Belehrung durch Ihren Notar in Deutschland entsprechend nach oder machen im zu beglaubigenden Text deutlich, durch wen die Belehrung erfolgt ist. - Gebühr (bar/Kreditkarte)
Eine Unterschriftsbeglaubigung kann ggf. auch durch einen japanischen Notar vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab mit der Behörde in Deutschland, ob dies akzeptiert wird und ob die Urkunde mit einer Apostille versehen werden muss. Falls eine Apostille für die Urkunde benötigt wird, holen Sie diese durch das japanische Außenministerium ein.
Gebühr Unterschriftsbeglaubigung
Bei Unterschriftsbeglaubigungen unter einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften beträgt die Gebühr 79,57 EUR. Für die Beglaubigung einer Unterschrift in sonstigen Angelegenheiten beträgt die Gebühr 56,43 EUR.
Die Gebühr ist zahlbar in JPY in bar am Tage des Termins zum gültigen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte (Master/Visa) mit Abbuchung in Deutschland in EUR.