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Erbschaftsangelegenheiten

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

16.08.2023 - Artikel


Erbschein

Hat ein Verstorbener Nachlass in Deutschland hinterlassen, benötigen seine Erben zur Verfügung über den Nachlass ggf. einen deutschen Erbschein. Der Erbschein dient zum Nachweis darüber, wer Erbe geworden ist und wird vom zuständigen Nachlassgericht in Deutschland auf Antrag eines Erben oder mehrerer Miterben ausgestellt.

Beantragung eines Erbscheins

Die deutschen Auslandsvertretungen sind in Fällen, in welchen Nachlass in Deutschland besteht, bei der Beantragung eines deutschen Erbscheins behilflich. Sie nehmen Beglaubigungen sowie die notwendige Beurkundung vor, welche für die weitere Bearbeitung durch das zuständige Nachlassgericht in Deutschland notwendig sind.

Falls Sie einen Erbschein benötigen, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an die zuständige Auslandsvertretung.

Botschaft Tokyo
Generalkonsulat Osaka-Kobe

Insgesamt dauert das Verfahren von der Einreichung des Fragebogens bei der Auslandsvertretung bis hin zur Erteilung des Erbscheins in der Regel mehrere Monate.

Gebühren

Für die Vorbereitung des Erbscheinantrags und die Beurkundung fällt eine Gebühr in Höhe von rund 425 EUR an. Zusätzliche Gebühren können für Dolmetschen in japanischer Sprache anfallen. Die zu entrichtende Gebühr wird in Euro berechnet und kann per Kreditkarte (Master/Visa) in Euro mit Abbuchung in Deutschland oder in bar in japanischen Yen zum jeweiligen Tageskurs entrichtet werden. Das Nachlassgericht erhebt eine eigene Gebühr für die Ausstellung des Erbscheins.

Erbausschlagung

In manchen Fällen, so zum Beispiel, wenn der Nachlass überschuldet ist, kann es ratsam sein, die Erbschaft nach dem Erblasser auszuschlagen. Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft von dem Erben innerhalb von 6 Wochen, bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands innerhalb von 6 Monaten, nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Die Erklärung ist mindestens in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Wer die Erbschaft nicht innerhalb der Frist ausschlägt, ist Erbe geworden.

Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten und im Amtsbezirk der Botschaft Tokyo wohnen, buchen Sie bitte einen Termin online in der Kategorie Unterschriftsbeglaubigung und bringen die vorbereitete Erklärung sowie ein Ausweisdokument zum Termin mit.

Wohnen Sie hingegen im Amtsbezirk des Generalkonsulats Osaka, setzen Sie sich bitte zunächst per Kontaktformular mit dem Konsulat in Verbindung.

Eltern, die als Sorgeberechtigte ihrer minderjährigen Kinder handeln, müssen beide die Erbausschlagung für ihr/e Kind/er erklären. Es fällt eine Gebühr in Höhe von 56,43 EUR an. Sie wird in Euro berechnet und kann per Kreditkarte (Master/Visa) in Euro mit Abbuchung in Deutschland oder in bar in japanischen Yen zum jeweiligen Tageskurs gezahlt werden.


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