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Führungszeugnis

Bonn, Deutschland, Bundesamt fuer Justiz

27.09.2008, Bonn, Nordrhein-Westfalen, Deutschland - Besuchereingang des Bundesamts fuer Justiz, eine deutsche Bundesoberbehoerde, die als Zentralstelle Registeraufgaben und Aufgaben im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs wahrnimmt. Ferner wird die Verfolgung bestimmter Ordnungswidrigkeiten beim Bundesamt konzentriert. (Aufschrift, aussen, Aussenansicht, Aussenaufnahme, Behoerde, Besuchereingang, Besucherservice, BfJ, Bonn, Bundesamt, Bundesamt fuer Justiz, Bundesbehoerde, deutsch, Deutschland, Europa, Gebaeude, Hinweisschild, Justiz, Nordrhein-Westfalen, NRW, Schild, Schrift, Staat, Westeuropa, westeuropaeisch, QF, Behörde, Bundesamt für Justiz, Bundesbehörde, Gebäude, westeuropäisch) 0TK080927D015CARO.JPG, © picture alliance / Caro

15.11.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Für Personen, die im Ausland wohnen, ist das Bundesamt für Justiz für die Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses zuständig. Auf der Webseite des Bundesamt für Justiz finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Führungszeugnis, insbesondere zum Prozess der Beantragung, zur Verwendung des Führungszeugnisses im Ausland und der Einholung eventuell notwendiger Überbeglaubigungen.

Wie kann das Führungszeugnis bei Wohnsitz im Ausland beantragt werden?

Für Inhaber von elektronischen Personalausweisen mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion besteht die Möglichkeit, ein deutsches Führungszeugnis online zu beantragen, wenn Sie über ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweises verfügen.

Falls eine Online-Beantragung nicht möglich ist, müssen Anträge aus dem Ausland mit einer amtlichen Bestätigung versehen sein. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung kann die amtliche Bestätigung auf dem Antrag vornehmen. Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache nach Terminbuchung im elektronischen Terminvergabesystem der zuständigen Auslandsvertretung erforderlich.

Bitte beachten Sie die Zuständigkeit der Botschaft und des Generalkonsulats, welche von Ihrem Wohnsitz abhängig ist.

Muss die Identität ausschließlich durch die Botschaft/das Generalkonsulat bestätigt werden?

Nein, die Identität kann auch durch eine andere öffentliche Behörde oder einem Notar bestätigt werden.

Welche Unterlagen benötige ich zur Bestätigung der Identität bei der Auslandsvertretung?

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular („Antrag aus dem Ausland“)
  • Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis im Original (MyNumberCard oder Führerschein wird nicht akzeptiert)
  • Weitere Nachweise im Original, falls aus dem Reisepass/Personalausweis der Geburtsname und/oder Geburtsort nicht ersichtlich ist (bei japanischen Staatsangehörigen zum Beispiel durch das Koseki Tohon)

Was kostet die Identitätsbestätigung bei der Auslandsvertretung?

Botschaft Tokyo: 34,07 EUR

Generalkonsulat Osaka-Kobe: 34,07 EUR

Die Bezahlung muss direkt am Schalter erfolgen.

Die Gebühr ist zahlbar in japanischen Yen in bar am Tage des Termins zum gültigen Wechselkurs der Botschaft/des Generalkonsulats.
Bei der Botschaft in Tokyo kann die Zahlung auch per Kreditkarte (Mastercard/Visa – aber nicht mit Debitkarte) mit Abbuchung in Deutschland in EUR erfolgen. Falls es sich um keine Kreditkarte einer deutschen Bank handelt, fallen gegebenenfalls zusätzliche Gebühren der ausländischen Bank an. Elektronische Kartenzahlung mit Mobiltelefon ist nicht möglich.

In dieser Gebühr ist die Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses und die Apostille noch nicht enthalten; diese muss gesondert an das Bundesamt für Justiz gezahlt werden. Informationen zu den Gebühren finden Sie auf dem Antragsformular.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit?

Die Bestätigung der Identität erfolgt direkt während des Termins. Sie erhalten das Formular umgehend bestätigt zurück. Das Formular müssen Sie anschließend im Original direkt an das Bundesamt für Justiz senden. Eine Weiterleitung durch die Auslandsvertretung erfolgt nicht.

Die Bearbeitungszeit und weitere Verfahren für die Ausstellung des Führungszeugnisses können Sie auf der Seite des Bundesamts für Justiz erfahren. Wir können dazu keine verbindliche Auskunft erteilen.

Kann ich mein Führungszeugnis an die Botschaft/das Generalkonsulat schicken lassen?

Nein, das Führungszeugnis wird an Ihre private Anschrift im Ausland versendet.

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