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Konsularische Beglaubigungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

02.11.2023 - Artikel

Die deutschen Auslandsvertretungen können Kopien und Unterschriften beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bzw. Legitimationsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Zwecke vorzunehmen. Hierzu gehören u. a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens an die betreffende Bank.

In Tokyo bietet die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan diesen Service an: Legitimationsprüfung.

Für eine Kopiebeglaubigung oder eine Unterschriftsbeglaubigung buchen Sie bitte einen Termin in der jeweiligen Kategorie und bei der zuständigen Vertretung:

Terminbuchung Botschaft Tokyo
Terminbuchung Generalkonsulat Osaka-Kobe

Bitte beachten Sie, dass die Termine, die online angezeigt werden, die einzigen und frühestmöglichen Termine sind. Pro Person muss ein Termin gebucht werden. Sollte Ihr Anliegen es erfordern, dass zwei Personen anwesend sind (z. B. Beglaubigung von zwei Unterschriften auf einem Dokument), dürfen Sie zu zweit einen Terminslot nutzen. Minderjährige dürfen zeitgleich mit einer Begleitperson vorsprechen.

In der Regel können Sie die Unterlagen nach erfolgter Beglaubigung am Tag des Termins zurückerhalten.

Kopiebeglaubigungen bzw. Beglaubigung von Fotokopien/Abschriften von Originalen

Was wird beglaubigt?

Für die Bestätigung, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Original eines Schriftstücks/Dokuments übereinstimmt, muss das Schriftstück/Dokument im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden.

Die Beglaubigung erfolgt nur zur Verwendung in Deutschland gegenüber deutschen Stellen. Mit der Beglaubigung wird keine Aussage zum Inhalt oder zur Echtheit und Gültigkeit der Urkunde getroffen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Kopien von Dokumenten, die in einer uns nicht bekannten Drittsprache vorgelegt werden, nicht beglaubigen. Es werden nur Dokumente in deutscher, englischer und japanischer Sprache akzeptiert.

Wird ein Termin benötigt ?

Ja

Bitte beachten Sie die Zuständigkeit der Botschaft Tokyo oder des Generalkonsulats Osaka-Kobe, welche von Ihrem Wohnort abhängig ist. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Für die Beantragung einer Kopiebeglaubigung bedarf es grundsätzlich einen gebuchten Termin und einer persönlichen Vorsprache (Ausnahme Studierende / Studienbewerber siehe unten „Welche Besonderheiten gelten für Studierende“). Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie auch eine andere Person mit einer formlosen Vollmacht beauftragen, die Kopiebeglaubigungen bei uns zu beantragen. Diese Vollmacht kann formlos in deutscher/englischer/japanischer Sprache sein und muss nicht notariell beglaubigt sein.

Terminbuchung Botschaft Tokyo (Rubrik “Rechts- und Konsularangelegenheiten„ – Bescheinigungen)

Terminbuchung Generalkonsulat Osaka-Kobe (Rubrik „Bescheinigungen, Beglaubigungen“)

Bitte beachten Sie, dass pro Terminbuchung nur eine beglaubigte Kopie ausgestellt werden kann. Benötigen Sie mehrere beglaubigte Kopien, buchen Sie bitte mehrere aufeinanderfolgende Termine.

Benötigen Sie Kopiebeglaubigungen im Rahmen eines Antrags bei einem deutschen Standesamt (z.B. Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe, einer Auslandsgeburt oder zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses), können die Kopiebeglaubigungen im Rahmen des erforderlichen Termins für Personenstandsangelegenheiten vorgenommen werden, es ist kein zusätzlicher Termin für die Kopiebeglaubigungen notwendig. Informationen zum Nachbeurkundungsverfahren von im Ausland geschlossen Ehen oder erfolgten Geburten finden Sie hier.

Was ist zum gebuchten Termin vorzulegen ?

Für die Beglaubigung von Fotokopien/Abschriften sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen:

  • Original des betreffenden Dokuments
  • Gebühr

bei der Botschaft Tokyo 27,16 Euro pro Kopiebeglaubigung zahlbar in japanischen Yen in bar oder mit Kreditkarte gemäß Tageskurs der Botschaft.
Bei der Botschaft in Tokyo kann die Zahlung auch per Kreditkarte (Mastercard/Visa – aber nicht mit Debitkarte) mit Abbuchung in Deutschland in EUR erfolgen. Falls es sich um keine Kreditkarte einer deutschen Bank handelt, fallen gegebenenfalls zusätzliche Gebühren der ausländischen Bank an. Elektronische Kartenzahlung mit Mobiltelefon ist nicht möglich.

beim Generalkonsulat Osaka-Kobe 24,61 Euro zahlbar in japanischen Yen ausschließlich in bar gemäß Tageskurs des Generalkonsulats)

Kopien werden in der Auslandsvertretung gefertigt, mitgebrachte Kopien können nicht beglaubigt werden.

In der Regel wird die Beglaubigung direkt durchgeführt und Sie erhalten das Original und die beglaubigte Kopie während Ihres Termins zurück.

Welche Besonderheit gilt für Studierende ?

Gebührenfreie Kopiebeglaubigung:

Studierende und Studienbewerber (Bachelor/Master), die eine Kopiebeglaubigung für ihre Bewerbung bei einer Universität / Hochschule in Deutschland benötigen, können gebührenfreie beglaubigte Kopien ihrer Dokumente erhalten.

Antragsverfahren für Studierende/ Studienbewerber:

Bei der Botschaft in Tokyo können Studierende und Studienbewerber Kopiebeglaubigungen ausschließlich per Post beantragen. Eine persönliche Beantragung von Kopiebeglaubigungen ist für Studierende bei der Botschaft in Tokyo nicht möglich.

Beim Generalkonsulat Osaka-Kobe kann die Beantragung sowohl postalisch als auch persönlich erfolgen.

Bei postalischer Beantragung sind die folgenden Unterlagen an die Konsularabteilung der jeweils zuständigen Deutschen Auslandsvertretung zu übersenden:

  • Dokument/e im Original
  • Nachweise zum (geplanten) Studium zum Beispiel Bewerbung, E-Mail Kontakt mit der Universität, Ausdruck aus Uni-Assist
  • Bestätigung Ihrer Schule /Universität, dass diese keine beglaubigte Kopie oder Zweitausfertigung für Sie fertigen kann.
  • Vollständig ausgefüllter und frankierter Rückumschlag
    (LetterPack Plus 520 wird empfohlen)

Es wird nur eine beglaubigte Kopie der Dokumentenunterlagen pro Bewerbung bei einer Hochschule/Universität gefertigt.

Unvollständige Unterlagen senden wir unbearbeitet an Sie zurück.

Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche bis zehn Tage inklusive Postversand.

Die Deutschen Auslandsvertretungen übernehmen keine Haftung bei Verlust von Dokumenten aufgrund der postalischen Übersendung.

Unterschriftsbeglaubigungen bzw. Beglaubigungen von Unterschriften

Aufgrund einer Änderung des Geldwäschegesetzes sind Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bzw. Legitimationsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbare Zwecke vorzunehmen. Hierzu gehören u. a. auch Kreditkartenanträge und Kontovollmachten. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich des weiteren Vorgehens an die betreffende Bank.

In Tokyo bietet die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan diesen Service an: Legitimationsprüfung

​​​​​​​Für die Beglaubigung einer Unterschrift sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen:

  • Ihr gültiger Reisepass
  • das zu unterzeichnende Dokument (ohne Ihre Unterschrift)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen, sondern im Namen z. B. einer Firma, eines Mündels, etc. unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) darüber, dass Sie berechtigt sind, die Firma / die Person zu vertreten
  • bei einem Führungszeugnis das ausgefüllte Antragsformular
  • bei Handelsregistereintragungen (z. B. Anmeldung eines/einer GeschäftsführerIn)
    Anmerkung: Für die Anmeldung eines/einer GeschäftsführerIn einer GmbH muss die neu einzutragende Person über die unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht gem. § 53 Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. m. § 8 Abs. 3 GmbH-Gesetz belehrt werden. Bitte weisen Sie die Belehrung durch Ihren Notar in Deutschland entsprechend nach oder machen im zu beglaubigenden Text deutlich, durch wen die Belehrung erfolgt ist.
  • Gebühr (bar/Kreditkarte)

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann ggf. auch durch einen japanischen Notar vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab mit der Behörde in Deutschland, ob dies akzeptiert wird und ob die Urkunde mit einer Apostille versehen werden muss. Falls eine Apostille für die Urkunde benötigt wird, holen Sie diese durch das japanische Außenministerium ein.

Gebühr Unterschriftsbeglaubigung

Bei Unterschriftsbeglaubigungen unter einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften beträgt die Gebühr 79,57 EUR. Für die Beglaubigung einer Unterschrift in sonstigen Angelegenheiten beträgt die Gebühr 56,43 EUR.
Die Gebühr ist zahlbar in JPY in bar am Tage des Termins zum gültigen Wechselkurs der Botschaft oder per Kreditkarte (Master/Visa) mit Abbuchung in Deutschland in EUR.


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