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Verlorene oder gestohlene Reisepässe
Sie haben Ihren deutschen Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?
Was Sie nun tun sollten, erfahren Sie hier.
- Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten/Wertsachen?
- Mein Reisepass wurde nicht wiedergefunden - Wie beantrage ich einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland?
- Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Welche Gebühren sind für den Reiseausweis als Passersatz zu entrichten?
- Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
- Wie lang ist die Bearbeitungszeit?
- Wie kann ich die Bearbeitungszeit beschleunigen?
- Was ist bei Minderjährigen zu beachten?
- Sie sind nur vorübergehend in Japan und müssen in ein Drittland (nicht nach Deutschland) weiterreisen?
- Sie sind in Japan wohnhaft?
Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten/Wertsachen?
Bei Verlust oder Diebstahl von Reise-/Ausweisdokumenten, Bargeld oder sonstigen Wertsachen wenden Sie sich umgehend an die nächstgelegene Polizeistation, zeigen den Diebstahl an und lassen sich eine Kopie der Verlustmeldung aushändigen.
Versicherungen bestehen grundsätzlich auf Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung, wenn der Schaden ersetzt werden soll. Auch für die Beantragung eines neuen Reisedokuments ist die Vorlage der polizeilichen Verlustmeldung erforderlich.
In vielen Fällen werden verlorene Reisepässe wieder gefunden. Falls dies der Fall ist, kontaktiert die japanische Polizei die Auslandsvertretung. Sie sollten uns aus diesem Grund Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular zukommen lassen, damit wir Sie über das Wiederauffinden in Kenntnis setzen können. Die Abholung wiedergefundener Ausweisdokumente bei der Polizei muss durch den Dokumenteninhaber selbst erfolgen.
Sie können sich jedoch ebenfalls bei folgenden Anlaufstellen erkundigen, ob Ihr Reisedokument wieder gefunden wurde:
Hotline (EN): +81 50 2016 1603
Sprechzeiten: 10:00 bis 18:00 Uhr
Hotline (EN): +81 570 200 999
Lost and Found: +81 570 033 777
Sprechzeiten: 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tokyo Metropolitan Police Department Lost and Found Center
Hotline (JPN): +81 570 550 142
Sprechzeiten: 08:30 bis 17:15 (Werktags)
Hotline (JPN): +81 6-6133-4146
JR Tokai Shin-Osaka Station (Wenn der Verlust im Shinkansen geschah)
Hotline (JPN): +81 6-63027335
Hotline (JPN):+ 81 6-6633-9151
Sprechzeiten: 08:30 bis 20:00 Uhr
Mein Reisepass wurde nicht wiedergefunden - Wie beantrage ich einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland?
Die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen und erfordert Ihre persönliche Vorsprache in der Auslandsvertretung. Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular bei der Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie sich derzeit aufhalten, um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen Identitätsnachweise bei den entsprechenden deutschen Behörden angefordert werden müssen. Aufgrund des Zeitunterschieds zwischen Japan und Deutschland ist die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr in der Regel erst am Folgetag möglich.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
- Antrag PDF / 129 KB (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Antragsformular für Kinder PDF / 137 KB - zwei biometrische Passfotos
Fotomustertafel
Hinweis: an den meisten Metrostationen befinden sich entsprechende Fotoautomaten. - Identitätsnachweise: Unterlagen, die Ihre Identität bestätigen können (z.B. Personalausweis, japanische Aufenthaltserlaubnis, Führerschein, Passkopie)
- Passverlustmeldung/Diebstahlanzeige der japanischen Polizei - Der Beleg der Polizei über Ihre Verlustmeldung besteht in den meisten Fällen nur aus einem Papier mit einer Bearbeitungsnummer. Diese ist für uns ausreichend. Die Verlustmeldung ist ebenfalls für Ihre Ausreise aus Japan wichtig.
- Passverlustanzeige des/der Antragsteller/in (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Flugreservierung (Kopie ausreichend)
- Gebühr
Welche Gebühren sind für den Reiseausweis als Passersatz zu entrichten?
Ausstellung während der Öffnungszeiten: 52,00 EUR
falls außerhalb der Öffnungszeiten ausgestellt: 60,00 EUR
Wie sind die Gebühren zu bezahlen?
Die Gebühren sind in Euro gesetzlich festgelegt allerdings in bar in japanischen Yen zum aktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung zu bezahlen. Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Schalter zu entrichten.
Die Zahlung ist in bar (japanische Yen) zum Wechselkurs der Vertretung oder mit Kreditkarte (Visa/Masterkarte) in Euro möglich. Falls es sich um keine Kreditkarte einer deutschen Bank handelt, können Auslandszuschläge ihre Bank anfallen, da die Gebühr in Euro durch das Auswärtige Amt eingezogen wird.
Kreditkartenzahlung ist nur bei der Botschaft Tokyo möglich. Beim Generalkonsulat Osaka-Kobe entrichten Sie die Gebühr bitte in bar.
Die Kreditkarte muss physisch vorlegen und der Karteninhaber muss unterschreiben. Die Zahlung mit Googlepay, Applepay oder contactless ist nicht möglich.
Wie lang ist die Bearbeitungszeit?
Sollten alle Unterlagen vorliegen, kann der Reiseausweis zur Rückkehr in der Regel direkt nach Antragstellung ausgestellt werden (ohne Gewähr).
Wie kann ich die Bearbeitungszeit beschleunigen?
Um die Bearbeitung eines Ersatzausweises zu beschleunigen, sollten Sie der zuständigen Vertretung vor Antragstellung über das Kontakt zu unseren Vertretungen folgende Informationen mitteilen
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und vollständige Wohnsitzadresse
- Sofern bekannt, Daten (Reisepassnummer, Gültigkeit) des verlorenen Dokuments
- Derzeitiger Aufenthaltsort in Japan
- Datum und Uhrzeit der geplanten Rückreise
- Rückreiseroute gemäß Flugbuchung
- Ob Sie noch im Besitz anderer Original Identitätsdokumente sind
Bitte sprechen Sie nicht ohne vorherige Kontaktaufnahme bei der Auslandsvertretung vor.
Kontakt zum Generalkonsulat Osaka-Kobe
In dringenden Fällen- und außerhalb der Öffnungszeiten- können Sie uns über den Bereitschaftsdienst erreichen: +81-90-1708-4823.
Was ist bei Minderjährigen zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr die/der Minderjährige zusammen mit allen Sorgeberechtigten vorsprechen muss. Zur Ausstellung für minderjährige Antragsteller/innen müssen beide Sorgeberechtigte/Elternteile ihre Zustimmung erteilen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt (z.B. Sorgerechtsbeschluss, Sterbeurkunde des anderen Elternteils).
Ist ein oder beide Sorgeberechtigte von Minderjährigen nicht vor Ort, kann die Zustimmung für den Reiseausweis im Bürgeramt der deutschen Heimatgemeinde oder bei einer Auslandsvertretung schriftlich erklärt werden. Die Zustimmungserklärung sollte dann unmittelbar und direkt von der entsprechenden Behörde per E-Mail/ Fax an die zuständige Auslandsvertretung übersendet werden. Ein Muster finden Sie Zustimmung Elternteil zur Erteilung eines Kinderreisepasses PDF / 964 KB .
Sie sind nur vorübergehend in Japan und müssen in ein Drittland (nicht nach Deutschland) weiterreisen?
Dann ist nur die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses die gleichen Unterlagen vorzulegen sind, wie für den biometrischen Reisepass.
Die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses nimmt bei Vorlage aller Unterlagen (bei Meldewohnsitz in Deutschland) in der Regel zwei bis drei Werktage (in seltenen Fällen eine Woche) in Anspruch. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Ihren Flug verschieben/ umbuchen müssen. Vor der Beantragung müssen Sie zunächst selbstständig über die Wählen Sie Ihr Reiseland des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland prüfen, ob dieses den vorläufigen Reisepass zur Einreise akzeptiert und ob eventuell besondere Bestimmungen wie Visumpflicht gelten.
Bitte buchen Sie zur Antragstellung einen Termin über unser Terminbuchung in Rechts- und Konsularangelegenheiten, Visaanträge
Sie sind in Japan wohnhaft?
Für die Ausstellung eines neuen biometrischen Reisepasses oder Kinderreisepasses nach Verlust gelten die allgemeinen Vorschriften zur Ausstellung für Reisepass für Erwachsene oder Antrag auf Ausstellung von Reisepässen für Kinder (Minderjährige unter 18 Jahren) und Personalausweisen für Personen unter 16 Jahre.
Diese können nur während der regulären Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung beantragt werden.