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Verlorene und gestohlene Reisepässe
Sie haben Ihren deutschen Reisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?
Was Sie nun tun sollten, erfahren Sie hier.
Beantragung eines Ersatzreisedokuments
Wenn Ihnen Ihr deutscher Reisepass gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, müssen Sie Ersatzreisedokumente beantragen und den Passverlust/-diebstahl den deutschen Behörden melden. Dies können Sie über die deutsche Auslandsvertretung, die für Ihren Wohn- oder Aufenthaltsort in Japan zuständig ist, veranlassen.
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt des Passverlusts/-diebstahls nur vorübergehend in Japan aufhalten, wird Ihnen in der Regel ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt.
Soll die Rückkehr nicht nach Deutschland sondern in einen Drittstaat erfolgen bzw. reisen Sie mit Zwischenstopps in verschiedenen Drittstaaten nach Deutschland zurück, kann ggf. auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall ihre zuständige Auslandsvertretung zunächst telefonisch.
Notwendige Unterlagen
- Antrag PDF / 129 KB
Antragsformular für Kinder PDF / 137 KB - biometrisches Passfoto,
Fotomustertafel - Unterlagen, die Ihre Identität bestätigen können (z.B. Personalausweis, japanische Aufenthaltserlaubnis, Führerschein, Passkopie)
- Passverlustmeldung/Diebstahlanzeige der japanischen Polizei
- Passverlustanzeige des/der Antragsteller/in
Bitte beachten Sie, dass Minderjährige Kinder von beiden Eltern bei der Antragstellung begleitet werden müssen, bzw. eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorliegen muss.
Weitere Informationen zur Ausstellung von deutschen Reisepässen finden Sie hier.
Verlustanzeige
Wenn Sie Ihren deutschen Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, zeigen Sie bei der japanischen Polizei den Passverlust/-diebstahl an. Diese stellt eine Passverlustmeldung/Diebstahlsanzeige - in der Regel in englischer Sprache - aus. Dies ist zwingend spätestens bis zur Ausreise zu veranlassen, da es sonst zu erheblichen Problemen bei der Ausreise kommen kann.
Gebühren
Für die Austellung eines Reiseausweis zur Rückkehr fällt eine Gebühr von 21 Euro an. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine zusätzliche Gebühr von 8 Euro zu entrichten.
Für die Austellung eines vorläufigen Reisepasses fällt eine Gebühr von 39 Euro sowie in den meisten Fällen eine zusätzliche Unzuständigkeitsgebühr von 26 Euro an. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine weitere Gebühr von 26 Euro zu entrichten.
Die Gebühren sind in japanischen Yen zum jeweiligen Tageskurs zu bezahlen.