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Das Generalkonsulat Osaka ist nur zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Westjapan angefangen mit den Präfekturen Aichi, Gifu und Toyama.
Antragsteller mit Wohnsitz in Ostjapan wenden sich bitte an die Botschaft in Tokyo.Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.