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Das Generalkonsulat Osaka ist nur zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Westjapan angefangen mit den Präfekturen Aichi, Gifu und Toyama.Antragsteller mit Wohnsitz in Ostjapan wenden sich bitte an die Botschaft in Tokyo.
Für Anfragen zu Rechts- und Konsularangelegenheiten (z.B. Visa-, Pass-, Personenstandsangelegenheiten) nutzen Sie bitte das Kontaktformular Rechts- und Konsularangelegenheiten.
Für Anfragen zu sonstigen Angelegenheiten nutzen Sie bitte das nachstehende Kontaktformular.
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