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Amtsbezirk
Blick durch üppig blühende Kirschblütenzweige auf einen buddhistischen Tempel in Kyoto., © Pressens_Bild
Der Amtsbezirk des Generalkonsulat Osaka-Kobe umfasst den westlichen Teil Japans, beginnend mit den Präfekturen Toyama-ken, Gifu-ken sowie Aichi-ken.
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Japan durch die Botschaft in der Hauptstadt Tokyo und das Generalkonsulat Osaka-Kobe vertreten.
Die Arbeitsgebiete des Generalkonsulats bestehen vor allem in der Pflege der wirtschaftlichen Beziehungen, der kulturellen Zusammenarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit, und der Betreuung der deutschen Staatsangehörigen einschließlich der „klassischen“ Aufgabengebiete wie Paßangelegenheiten, Visa, und Fragen des Personenstandswesens. Eine weitere wichtige Aufgabe des Generalkonsulats liegt in der Vorbereitung und Durchführung von offiziellen Besuchen in beide Richtungen. Über wichtige Entwicklungen und Ereignisse in Westjapan berichtet das Generalkonsulat dem Auswärtigen Amt in Berlin, das diese Informationen den entsprechenden Fachministern und anderen interessierten Institutionen weiterleitet.
Der Amtsbezirk des Generalkonsulats umfaßt das Gebiet von 29 der 47 Präfekturen Japans: Aichi, Gifu, Mie, Fukui, Toyama, Ishikawa, Shiga, Osaka, Kyoto, Nara, Wakayama, Hyogo, Tottori, Okayama, Shimane, Hiroshima, Yamaguchi, Kagawa, Tokushima, Kochi, Ehime, Fukuoka, Saga, Nagasaki, Kumamoto, Oita, Miyazaki, Kagoshima, Okinawa.