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Änderung des Wohnortes im Reisepass/Personalausweis

02.11.2023 - Artikel

Sie sind in Deutschland abgemeldet und nach Japan umgezogen und möchten den Wohnort im Ausweisdokument ändern? Hier erfahren Sie, wie das geht.

Wenn Sie sich in Deutschland abgemeldet haben oder bereits ein nicht-deutscher Wohnort im Reisepass/Personalausweis vermerkt ist und Sie ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis für Japan erhalten haben, können Sie Ihren japanischen Wohnort in Ihr deutsches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) ganz einfach und bequem postalisch bei uns eintragen lassen.

Eine persönliche Vorsprache mit Terminbuchung ist dazu nicht erforderlich.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Damit wir den Wohnort in Ihrem Reisepass / Ihrem Personalausweis ändern können, müssen Sie uns folgende Unterlagen per Post zusenden:

  • Antrag auf Wohnortänderung PDF / 64 KB (ausgedruckt, in deutscher Sprache ausgefüllt und unterschrieben)
  • deutscher Reisepass oder Personalausweis (PIN ist dazu nicht notwendig) im Original
  • Abmeldebestätigung (Kopie) des deutschen Einwohnermeldeamts - sofern Sie vor Ihrem Umzug nach Japan in Deutschland gemeldet waren
  • japanische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card) – Kopie von Vorder- und Rückseite

    bei japanischer Staatsangehörigkeit: Kopie eines aktuellen Auszugs des japanischen Einwohnerregisteramts (Apostille oder Übersetzung nicht notwendig)

  • Haftungsausschlusserklärung
  • Frankierter Rücksendeumschlag mir Ihrer Adresse; wir empfehlen einen an Sie adressierten Letterpack 600 der japanischen Post

Eine Wohnsitzänderung ist gebührenfrei.

An welche Adresse versende ich die Unterlagen?

Bitte senden Sie alle Unterlagen zusammen in einem Umschlag an die Adresse der für Sie zuständigen Auslandsvertretung. Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten.

Wenn Sie im Amtsbezirk der Botschaft Tokyo Ihren Wohnsitz genommen haben, senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tokyo
Konsularreferat / Pass
4-5-10, Minami-Azabu, Minato-ku,
Tokyo 106-0047, Japan

Wenn Sie im Amtsbezirk des Generalkonsulats Osaka-Kobe Ihren Wohnsitz genommen haben, senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Osaka-Kobe
Umeda Sky Building, Tower East, 35th F., 1-1-88-3501,
Oyodonaka, Kita-ku,
Osaka 531-6035

Die Honorarkonsuln in Japan führen keine Wohnortänderungen durch.

Was kostet die Wohnortänderung?

Eine Wohnsitzänderung ist gebührenfrei.
Die Versandkosten müssen von Ihnen übernommen werden.

Wie ist die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu circa 14 Tagen (ohne Gewähr).

Was ist zu beachten?

Wir übernehmen keine Haftung für die Rücksendung der Ausweisdokumente. Sollten wir nicht alle Unterlagen vollständig erhalten, senden wir Ihnen die Ausweisdokumente unbearbeitet zurück.

Bei Anträgen zur Wohnortänderung bei Ausweisdokumenten für Minderjährige ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigter auf dem Antragsformular notwendig.

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