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Änderung des Wohnortes im Reisepass/Personalausweis
Sie sind umgezogen? Lassen Sie den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass / Ihrem Personalausweis eintragen. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Wenn Sie nach Japan umgezogen sind, können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung, die für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, Ihren japanischen Wohnort in Ihren Reisepass / Ihren Personalausweis eintragen lassen. Sie können damit Ihren ausländischen Wohnsitz nachweisen.
Das ist zum Beispiel notwendig, wenn Sie beim deutschen Zoll eine Ausfuhrbescheinigung zur Erstattung der Mehrwertsteuer erhalten möchten.
Damit die deutsche Auslandsvertretung den Wohnort in Ihrem Reisepass / Ihrem Personalausweis ändern kann, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag auf Wohnortänderung PDF / 64 KB
- deutscher Reisepass oder Personalausweis (PIN ist dazu nicht notwendig)
- Abmeldebestätigung aus Deutschland im Original, sofern Sie vor Ihrem Umzug nach Japan in Deutschland gemeldet waren
- japanische Aufenthaltserlaubnis (Residence Card)
Eine Wohnsitzänderung ist gebührenfrei.
Bei Wohnsitznahme im Amtsbezirk der Botschaft Tokyo:
Bitte buchen Sie für die Wohnortänderung einen Termin bei Rechts- und Konsularangelegenheiten in der Rubrik „Bescheinigungen, Kopiebeglaubigungen“ und sprechen Sie mit den o.g. Dokumenten persönlich zum gebuchten Termin vor.
Wenn Sie die Wohnortänderung für Ihren Reisepass und für Ihren Personalausweis beantragen möchten, buchen Sie bitte zwei Termine.
Bei Wohnsitznahme im Amtsbezirk des Generalkonsulats Osaka-Kobe:
Die Antragstellung ist ohne Terminbuchung während der Öffnungszeiten zwischen 09:00 Uhr und 11:30 Uhr möglich.