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Haager Kindesentführungsübereinkommen
Mit Wirkung zum 01.04.2014 ist Japan dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten. In Fälle von grenzüberschreitenden Kindesentführungen können sich betroffene daher ab sofort an die zentralen Behörden in Deutschland bzw. in Japan wenden.
Mit Wirkung vom 01.04.2014 ist Japan dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) beigetreten. In Fällen von grenzüberschreitenden Kindesentführungen können sich Betroffene daher ab sofort an die zentralen Behörden in Deutschland bzw. in Japan wenden. Dies sind:
Zentrale Behörde in Deutschland:
Bundesamt für Justiz (BfJ)
Adenauerallee 99 -103
53113 Bonn
Tel: 0228-99410-40 oder 99410-5212
Fax: 0228-410 99 5050 oder 410 99 5401
E-Mail: int.sorgerecht@bfj.bund.de
https://www.bundesjustizamt.de/
Zentrale Behörde in Japan (Sprache: Englisch oder Japanisch):
Hague Convention Division
Consular Affairs Bureau
Ministry of Foreign Affairs
100-8919 Kasumigaseki 2-2-1, Chiyoda-ku
TOKYO, Japan
Tel.: +81-(0)3-5501-8466
Fax: +81-(0)3-5501-8527
Email: hagueconventionjapan@mofa.go.jp
https://www.mofa.go.jp/fp/hr_ha/page22e_000249.html
Unabhängig von dieser Möglichkeit, können sich Betroffene auch weiterhin durch den Internationalen Sozialdienst (ISD) beraten lassen, der seit Ende 2011 als zentrale Anlaufstelle in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten und für Mediation nach den Malta-Prinzipien fungiert. Die Kontaktdaten des ISD sind:
Internationalen Sozialdienst
Michaelkirchstr. 17-18
10179 Berlin
Tel. (030) 62980-403
Fax (030) 62980-450
E-mail: info@ZAnK.de
www.ZAnK.de