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Hinweise zu Einfuhrbestimmungen in Japan
Hier finden Sie Informationen über japanische Einfuhr- und Zollvorschriften.
Verboten ist die Einfuhr von
- Waffen und Munition
- Drogen und Aufputschmitteln
- ge- oder verfälschten Zahlungsmitteln
- Gegenständen, die die öffentliche Sicherheit oder Moral verletzten (Pornographie)
- Gegenständen, die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Markenzeichen, Copyrights etc.) verletzen
- bestimmten Produkten tierischen Ursprungs (Näheres dazu finden Sie am Ende dieser Seite)
Zollfrei eingeführt werden dürfen von Personen ab 20 (!) Jahren
- 3 Flaschen à 0,76 l alkoholische Getränke
- 100 Zigarren oder 400 Zigaretten oder 500 g Tabak (bei Mischung insgesamt max. 500 g)
- 2 Unzen Parfüm
Andere Waren dürfen im Wert bis zu 200.000 Yen zollfrei eingeführt werden, dabei werden nur Waren mit einem Wert von über 10.000 Yen pro Gegenstand gezählt.
Bargeld kann beliebig eingeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld und Wertpapieren im Wert von mehr als einer Million Yen und Edelmetall (Gold von einem Reinheitsgrad über 90 %) von über einem Kilogramm unterliegt einer Meldepflicht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Japanischen Zoll (englische Seite).
Nähere Informationen zur Einfuhr von Lebensmitteln und anderen Produkten tierischen Ursprungs finden Sie auf der Webseite der Japanischen Tierquarantänebehörde (englische Seite).