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Lebensbescheinigung

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause

Rente, © colourbox

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Sie erhalten eine Rente aus Deutschland und haben ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers zur Überprüfung der Weiterzahlung der Rente erhalten?

Welche Stellen in Japan können die Bestätigung auf der Lebensbescheinigung durchführen?

Die deutschen Rentenversicherungsträger akzeptieren die Bestätigung zu den Angaben des Rentenempfängers auf dem zugesandten Formular durch japanische öffentliche Stellen wie zum Beispiel:

  • Gemeinde/Stadtverwaltung
  • Banken
  • Notare
  • Polizei
  • Krankenhäuser
  • Pfarrämter
  • Sonstige staatliche Stellen

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt dieses deutsch-japanische Formular zur Verfügung.

  • Dieses Formular ist ein offizielles Formular der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Füllen Sie den Teil A des Formulars mit Ihren Angaben aus und unterschreiben Sie bei Feld „A3“.
  • Sprechen Sie mit dem Formular bei einer der oben genannten öffentlichen Stellen vor.
  • Teilen Sie mit. dass diese nur bestätigen muss, dass Sie am Leben sind.
  • Die Bestätigung der öffentlichen Stelle erfolgt im Teil B des Formulars mit Ort, Datum sowie Unterschrift und Siegel/Stempel.
  • Nach erfolgter Bestätigung müssen Sie das Formular an den deutschen Rentenversicherungsträger zurücksenden.

Die Bestätigung muss nicht durch eine der deutschen Auslandsvertretungen oder deutschen Honorarkonsul erfolgen.

Die persönliche Vorsprache bei den Auslandsvertretungen ist somit nicht notwendig!

Nur, falls Ihnen keine japanische Stelle die Bescheinigung erstellt, kann dies durch die Botschaft Tokyo/das Generalkonsulat Osaka-Kobe erfolgen.

Was kostet die Bestätigung durch die Botschaft/das Generalkonsulat?

Die Bescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Auslandsvertretung ist gebührenfrei.

Die Bescheinigung zur Vorlage bei einer privaten Rentenversicherung oder Betriebsrente ist hingegen gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 34.07 EUR, zahlbar in japanischen Yen zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft oder in EUR per Kreditkarte (Mastercard, Visa). Kreditkartenzahlung ist nur bei der Botschaft Tokyo möglich. Beim Generalkonsulat Osaka-Kobe zahlen Sie bitte in bar.

Wird ein Termin benötigt?

Wenn Sie im Amtsbezirk der Botschaft Tokyo wohnhaft sind:

Nur wenn es sich um eine gebührenpflichtige Lebensbescheinigung handelt, buchen Sie dazu einen Termin über unser Terminbuchungssystem in der Rubrik Bescheinigungen.

Falls es sich um eine gebührenfreie Bescheinigung für den gesetzlichen Rentenversicherungsträger handelt und nur wenn keine japanische öffentliche Stelle die Bestätigung durchführt, ist die postalische Bestätigung möglich. Eine persönliche Vorsprache mit oder ohne Termin ist nicht möglich. Die notwendigen Unterlagen zur postalischen Zusendung sehen Sie im folgenden Abschnitt.

Wenn Sie im Amtsbezirk des Generalkonsulats Osaka-Kobe wohnhaft sind:

Bitte beachten Sie die Hinweise in diesem Merkblatt.

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

Um die Angaben auf der Bescheinigung überprüfen und bestätigen zu können, bringen Sie bitte bei der persönlichen Vorsprache folgendes mit:

  • Auszufüllende Bescheinigung der Rentenversicherung (Teil A ausgefüllt und unterschrieben) im Original
    (es wird nur das von der Rentenversicherung zugesandte Schreiben akzeptiert)
  • Gültiger Reisepass/Personalausweis / für japanische Staatsangehörige, die nicht im Besitz eines Reisepasses sind: My Number Card.
    Die Vorlage eines Führerscheins ist nicht ausreichend.
  • Falls der Name geändert wurde und ebenfalls auf der Bescheinigung aufgeführt ist, entsprechende Nachweise zur Namensänderung; bei japanischen Staatsangehörigen das Koseki Tohon/Auszug aus dem Familienregister (eine Übersetzung ist nicht notwendig).

Im Einzelfall kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente erforderlich sein.

Was ist bei postalischer Zusendung zu beachten?

Falls es sich um eine gebührenfreie Bescheinigung für den gesetzlichen Rentenversicherungsträger handelt und nur wenn keine japanische öffentliche Stelle die Bestätigung durchführt, ist die postalische Bestätigung möglich. Eine persönliche Vorsprache mit oder ohne Termin ist nicht möglich. Die notwendigen Unterlagen zur postalischen Zusendung sehen Sie im folgenden Abschnitt.

Bitte senden Sie in diesen Fällen folgendes an die zuständige Auslandsvertretung:

  • Auszufüllende Bescheinigung der Rentenversicherung (Teil A ausgefüllt und unterschrieben) im Original
  • Kopie eines gültigen Reisepasses (Datenblattseite / Seite mit den Personendaten) oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder für japanische Staatsangehörige, die nicht im Besitz eines Reisepasses sind: My Number Card (Vorder- und Rückseite)
    Die Vorlage eines Führerscheins ist nicht ausreichend.
  • Aktueller Auszug aus dem Melderegister / japanische Meldebescheinigung (nicht älter als 14 Tage) im Original
  • Falls der Name geändert wurde und ebenfalls auf der Bescheinigung aufgeführt ist, entsprechende Nachweise zur Namensänderung; bei japanischen Staatsangehörigen das Koseki Tohon/Auszug aus dem Familienregister (eine Übersetzung ist nicht notwendig).
  • Frankierter Briefumschlag mit Ihrer Adresse zur Rücksendung der Bescheinigung

Bearbeitungszeit: ca. ein bis zwei Wochen zuzüglich Postlaufzeit

Das postalische Verfahren ist nur für eine gebührenfreie Bescheinigung für den gesetzlichen Rentenversicherungsträger in Deutschland möglich.

Die Botschaft/das Generalkonsulat übernehmen keine Haftung bei postalischer Zu- und Rücksendung.

Die Vertretung schickt Ihnen das Formular umgehend zurück.

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