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Lebensbescheinigung

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause

Rente, © colourbox

Artikel

Die Lebensbescheinigung kann von einer Behörde/ amtlichen Stellen im Wohnland oder in Deutschland (z.B. Meldebehörde, Rentenversicherungsträger, Banken, Krankenhäuser, Rotes Kreuz) bestätigt werden. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich des Antrags für die Lebensbescheinigung bei den zuständigen Stellen.

Die Auslandsvertretungen können Lebensbescheinigungen ausstellen.
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte neben dem Formular Ihren Reisepass oder einen anderen Lichtbildausweis mit.

Die Bestätigung einer Lebensbescheinigung für die gesetzliche Rente oder Pension ist gebührenfrei.

In allen anderen Fällen beträgt die Gebühr 34,07 EUR, zahlbar in japanischen Yen zum jeweiligen Tageskurs.

Nur für Bescheinigungen der gesetzlichen Rentenversicherung/Pension


Sie können den Antrag per Post an die zuständige Auslandsvertretung schicken.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • das von Ihnen unterschriebene Formular,
  • eine Kopie Ihres Lichtbildausweises (ggf. mit Bescheinigung über geänderte Namensführung, falls die Namen auf dem Formular und Ausweis unterschiedlich sind)
  • eine maximal 14 Tage alte Meldebescheinigung  
  • einen an Sie selbst adressierten, frankierten Rückumschlag

Die Vertretung schickt Ihnen das Formular umgehend zurück.

Weitere Informationen

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