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Neufassung der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit
Die Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war, (Anerkennungsrichtlinie) wurde zum 20. Dezember 2011 neu gefasst.
Die Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war, (Anerkennungsrichtlinie) wurde zum 20. Dezember 2011 neu gefasst.
Nach der alten Richtlinie bestand kein Anspruch auf die Anerkennungsleistung, wenn die Arbeit im Ghetto bereits als Beitragszeit in der Rente berücksichtigt wurde.
Nach der rückwirkend geänderten Richtlinie steht dagegen die rentenrechtliche Berücksichtigung der Arbeit im Ghetto einer Zahlung der Anerkennungsleistung nicht mehr entgegen.
Die neu gefasste Richtlinie entfaltet ihre Wirkung rückwirkend zum 6. Oktober 2007.
Eine Broschüre des Bundesministeriums der Finanzen
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gibt Ihnen einen Überblick über Entschädigung von NS-Unrecht/Regelungen zur Wiedergutmachung.
Anträge sind an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) zu stellen.