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Apostille: Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden

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Wenn einer Behörde oder einem Gericht - gleich wo auf der Welt - eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.
Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.

Was ist eine Apostille?

Wenn einer Behörde oder einem Gericht – gleich wo auf der Welt – eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.

Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.

Die Apostille ist ein an der Urkunde angebrachter Vermerk, mit dem die befugte Stelle des Ausstellungsstaates in international vereinbarter Form signalisiert, dass es sich um ein echtes Dokument handelt.

Ob eine deutsche Behörde eine Apostille zu einer japanischen Urkunde fordert, liegt in ihrem Ermessen. Diese Forderung wird jedoch oft erhoben. Daher empfiehlt es sich, die Apostille gleich zu beschaffen, damit es später nicht zu Verzögerungen kommt.

Ausstellung einer Apostille in Japan

In Japan werden Apostillen nur vom japanischen Außenministerium erteilt.

Die entsprechenden Stellen in Tokyo und Osaka sind:

  • Certificate Section
    Consular and Migration Policy Division
    Consular and Migration Policy Bureau
    Ministry of Foreign Affairs
    2-2-1, Kasumigaseki, Chiyoda-ku, Tokyo 100-8919
  • Osaka Liaison Office of the Ministry of Foreign Affairs
    Osaka Godo Chosya No.4, 4th Floor
    4-1-76, Otemae, Chuo-ku, Osaka 540-0008
  • Foreign Residents Support Center (FRESC) MOFA Visa Information Navi-Dial: 0570-011000
    Für englishe Sprache bitte 2, dann 5 wählen.
    Nummer für IP-Phone und aus Ausland: +81-3-5369-6577
    Von Montag bis Freitag, 9.00-17.00 Uhr (außer Feiertagen)
    Antragstellung ist möglich am Schalter und per Post.

Die Apostille wird in Japan auf Antrag ausgestellt und ist zurzeit gebührenfrei.

Bitte informieren Sie sich über die weiteren Einzelheiten direkt beim japanischen Außenministerium. Weiterführende Informationen, das Antragsformular, sowie eine Liste der notwendigen Unterlagen, finden Sie auf der Website des japanischen Außenministeriums

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