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Apostille: Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden
Wenn einer Behörde oder einem Gericht - gleich wo auf der Welt - eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.
Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.
Was ist eine Apostille?
Wenn einer Behörde oder einem Gericht – gleich wo auf der Welt – eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.
Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.
Die Apostille ist ein an der Urkunde angebrachter Vermerk, mit dem die befugte Stelle des Ausstellungsstaates in international vereinbarter Form signalisiert, dass es sich um ein echtes Dokument handelt.
Ob eine deutsche Behörde eine Apostille zu einer japanischen Urkunde fordert, liegt in ihrem Ermessen. Diese Forderung wird jedoch oft erhoben. Daher empfiehlt es sich, die Apostille gleich zu beschaffen, damit es später nicht zu Verzögerungen kommt.
Ausstellung einer Apostille in Japan
In Japan werden Apostillen nur vom japanischen Außenministerium erteilt.
Die entsprechenden Stellen in Tokyo und Osaka sind:
- Certificate Section
Consular and Migration Policy Division
Consular and Migration Policy Bureau
Ministry of Foreign Affairs
2-2-1, Kasumigaseki, Chiyoda-ku, Tokyo 100-8919
Tel.: 03-3580-3311 - Osaka Liaison Office of the Ministry of Foreign Affairs
Osaka Godo Chosya No.4, 4th Floor
4-1-76, Otemae, Chuo-ku, Osaka 540-0008
Tel.: 06-6941-4700
Die Apostille wird in Japan auf Antrag ausgestellt und ist zurzeit gebührenfrei.
Bitte informieren Sie sich über die weiteren Einzelheiten direkt beim japanischen Außenministerium. Weiterführende Informationen, das Antragsformular, sowie eine Liste der notwendigen Unterlagen, finden Sie auf der Website des japanischen Außenministeriums