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Antrag auf Ausstellung von Reisepässen für Erwachsene (über 18 Jahre)
- Allgemeine Informationen
- Welche Unterlagen muss ich zur Antragstellung vorlegen?
- Ist ein Termin zur Beantragung notwendig?
- Was kostet der Reisepass?
- Wie bezahle ich die Gebühren?
- Wie sind die Bearbeitungszeiten?
- Was geschieht mit meinem alten Ausweisdokument?
- Wie erfahre ich, dass der Reisepass bei der Auslandsvertretung eingetroffen ist und an mich versendet wird?
- Was ist bei minderjährigen (unter 18 Jahren) Antragsteller:innen zu beachten?
- Wie lange ist mein neuer Reisepass gültig?
- Kann ich auch mit einem abgelaufenen Reisepass einen neuen Reisepass beantragen?
- Was ist noch zu beachten?
- Informationen zum Datenschutz im Pass- und Personalausweisverfahren
- Weitere Informationen
Anträge auf Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung über unser Terminbuchungssystem gestellt werden.
Allgemeine Informationen
Alle antragstellenden Personen müssen zur Antragstellung persönlich anwesend sein (zur Identifikation und zur Aufnahme der Fingerabdrücke).
Für alle antragstellenden Personen muss vorab ein Termin gebucht werden, das heißt für zwei Personen benötigen Sie auch zwei Termine.
Es können nicht mehrere Ausweisdokumente für eine Person während eines gebuchten Termins beantragt werden (zum Beispiel Reisepass und Personalausweis für dieselbe Person). Es müssen jeweils separate Termine gebucht werden.
Deutsche Staatsangehörige (auch wenn sie noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen) müssen grundsätzlich mit einem gültigen deutschen Ausweisdokument aus Deutschland oder nach Deutschland einreisen. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Welche Unterlagen muss ich zur Antragstellung vorlegen?
Notwendige Unterlagen
- Antrag PDF / 129 KB ; Antrag bitte vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben zum Termin vorlegen
- bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis (im Original)
- Auszug aus dem Geburtenregister (oder Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder Familienbuch): im Original oder als beglaubigte Kopie
Ein Auszug aus dem Geburtenregister ist jederzeit bei Ihrem deutschen Standesamt des Geburtsorts erhältlich. Eine deutsche Geburtsurkunde muss nicht neu ausgestellt sein, wenn sich an den Daten nichts geändert hat.
Falls die Geburt nicht in Deutschland registriert wurde:
Geburtsurkunde des Geburtslandes mit Apostille oder Legalisation im Original oder als beglaubigte Kopie.
Eine Geburtsurkunde oder gleichwertiges ist stets vorzulegen, auch wenn Sie sich nur vorübergehend in Japan aufhalten oder noch in Deutschland gemeldet sind, da wir keine Einsicht auf die deutschen Standesamtsregister haben. Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister oder Familienbuch , falls Sie verheiratet sind oder waren und sich dadurch eine Änderung Ihres Namens ergeben hat.
Falls die Eheschließung nicht in Deutschland registriert wurde, die ausländische Eheurkunden mit Apostille oder Legalisation (im Original oder als beglaubigte Kopie)
Falls die Eheschließung nur in Japan registriert ist: aktueller Auszug aus dem japanischen Familienregister („Koseki Tohon“) mit Apostille und deutscher oder englischer Übersetzung oder „Annahme der Eheschließung“ mit Apostille und deutscher oder englischer ÜbersetzungFalls zutreffend: Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Namensführung, falls Sie eine namensrechtliche Erklärung oder eine öffentliche-rechtliche Namensänderung abgegeben haben (im Original oder als beglaubigte Kopie)
Falls zutreffend: Deutsche Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung (im Original oder als beglaubigte Kopie)
Falls zutreffend: Nachweise über andere Staatsangehörigkeiten (Ausweisdokumente)
Falls zutreffend: Beibehaltungsgenehmigung (im Original oder als beglaubigte Kopie)
Falls zutreffend: Promotionsurkunde im Original, falls Eintragung des akademischen Titels gewünscht ist. Bitte beachten Sie, dass ausländische Promotionsurkunden nur eingetragen werden können, wenn der Abschluss in Deutschland anerkannt ist.
Gültige japanische Aufenthaltskarte (Residence Card) im Original
Für deutsche Staatsangehörige, welche ebenfalls die japanische Staatsangehörigkeit besitzen: Japanischer Reisepass und Nachweis zum Wohnort im Amtsbezirk der Botschaft / des Generalkonsulats (zum Beispiel Stromrechnung, oder ähnliches).
Abmeldebestätigung (Original oder Kopie) des letzten deutschen Wohnorts
Nur notwendig, wenn im bisherigen Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist und Sie sich nicht erneut in Deutschland an/abgemeldet hatten.
Ein Passfoto – nicht älter als sechs Monate, biometrischer Standard
Fotomustertafel PDF / 1007 KB
Größe und Anforderung müssen gemäß den Vorgaben sein, die entsprechende Informationen finden Sie hier …Fotomustertafel (Link zur Fotomustertafel)
Fotos von Fotoautomaten können aufgrund der Qualität nicht verwendet werden, ebenfalls keine Fotos mit blauem Hintergrund oder auf Standardpapier ausgedruckt. Fotos die digital bearbeitet/verändert wurden, werden nicht akzeptiert.Letterpack Plus 520 (erhältlich bei der japanischen Post) mit Ihrer Anschrift als Rückumschlag für die postalische Zusendung des neuen Reisepasses
- Haftungsausschlusserklärung zur Übersendung des Reisepasses per Post
- Gebühr
Es ist möglich, dass im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beantragung notwendig sind.
Alle Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit deutscher Übersetzung sowie Apostille oder Legalisation vorgelegt werden. Englisch- und französischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind.
Die Informationen auf unserer Website über die erforderlichen Unterlagen sind so ausgelegt, dass sie für die meisten Fälle ausreichend sind. Je nach Sachlage können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, die das Antragsverfahren möglicherweise verzögern. Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen mit. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzufordern.
Die oben genannten Unterlagen sind ebenfalls für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses vorzulegen. Ein vorläufiger Reisepass kann nur in Ausnahmefällen und nur für kurzfristig notwendige Reisen ausgestellt werden.
Ist ein Termin zur Beantragung notwendig?
Ja, für den Passantrag ist ein Termin erforderlich.
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten der Botschaft Tokyo und des Generalkonsulats Osaka-Kobe abhängig von Ihrem Wohnsitz
Terminbuchung bei der Botschaft Tokyo
Terminbuchung beim Generalkonsulat Osaka-Kobe
Die Passbeantragung kann bei Wohnsitz in Okinawa ebenfalls beim Honorarkonsulat in Okinawa erfolgen.
Was kostet der Reisepass?
Reisepass unter 24 Jahre | 58,50 EUR |
Reisepass über 24 Jahre | 81,00 EUR |
Expressgebühr (zusätzlich zur Grundgebühr) | 32,00 EUR |
Der Expresszuschlag wird ausschließlich für die bevorzugte und beschleunigte Bearbeitung bei der Bundesdruckerei erhoben. Der Versand des Dokuments an die deutsche Auslandsvertretung kann durch die Zahlung des Expresszuschlags nicht beschleunigt werden. |
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Reisepass mit 48 Seiten (zusätzlich zur Grundgebühr) -Standard sind 32 Seiten- |
22,00 EUR |
Vorläufiger Reisepass (Ausstellung nur in Ausnahmefällen) | 39,00 EUR |
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (siehe Hinweise) | |
Bei Antragstellern über 24 Jahren |
60,00 EUR |
Bei Antragstellern unter 24 Jahren |
37,50 EUR |
Bei vorläufigem Reisepass |
26,00 EUR |
Wie bezahle ich die Gebühren?
Die Gebühren sind in Euro gesetzlich festgelegt. Die Gebühr ist bei Antragstellung direkt am Schalter zu entrichten.
Die Zahlung ist in bar in japanischen Yen zum Wechselkurs der Vertretung oder mit Kreditkarte (Visa/Masterkarte) in Euro möglich. Falls es sich um keine Kreditkarte einer deutschen Bank handelt, können Auslandszuschläge ihre Bank anfallen, da die Gebühr in Euro durch das Auswärtige Amt eingezogen wird.
Kreditkartenzahlung ist nur bei der Botschaft Tokyo möglich.
Die Karte muss physisch vorlegen und der Karteninhaber muss unterschreiben. Die Zahlung mit Googlepay, Applepay oder contactless ist nicht möglich.
Wie sind die Bearbeitungszeiten?
Reisepass Standardverfahren | vier bis sechs Wochen |
Reisepass Expressverfahren | zwei bis drei Wochen |
vorläufiger Reisepass (kann nur in begründeten Ausnahmefällen beantragt werden) | zwei bis drei Arbeitstage |
Diese Bearbeitungszeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Dokumente durch die Auslandsvertretung bei der Bundesdruckerei. Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (zum Beispiel wegen fehlender Unterlagen), verlängern sich die Bearbeitungszeiten entsprechend.
Ebenso verlängern sich die Bearbeitungszeiten, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind. In diesen Fällen muss die Ermächtigung zur Ausstellung bei der zuständigen Passbehörde in Deutschland erst angefragt werden. Die Bearbeitungszeit ist somit ebenfalls abhängig von der deutschen Passbehörde.
Der Versand der Reisepässe durch die Bundesdruckerei an die Auslandsvertretung wird durch einen Kurierdienstleister abgewickelt. Auf die Lieferzeit haben die Bundesdruckerei und die deutschen Auslandsvertretungen keinen Einfluss.
Alle Angaben zu der voraussichtlichen Lieferzeit sind unverbindlich.
Was geschieht mit meinem alten Ausweisdokument?
Sie haben folgende Optionen
Ihr bisheriger Reisepass ist bereits ungültig
Dokument wird vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben
Ihr bisheriger Reisepass ist bei Antragstellung noch gültig
Dokument wird mit Ihrer Zustimmung vor Ort entwertet und Ihnen zurückgegeben;
oder
Dokument verbleibt in der Botschaft und wird Ihnen entwertet mit dem neuen Ausweisdokument übersandt;
oder
Sie nehmen das Dokument nach Antragstellung wieder mit sich (z. B. für anstehende Reise) und müssen dieses dann zur Entwertung an die Botschaft übersenden (auch wenn es in der Zwischenzeit schon ungültig geworden ist) bevor wir Ihnen den neuen Reisepass zusenden.
Wie erfahre ich, dass der Reisepass bei der Auslandsvertretung eingetroffen ist und an mich versendet wird?
Sobald der Reisepass bei uns eingegangen ist, werden Sie per e-mail über die Zusendung benachrichtigt.
Was ist bei minderjährigen (unter 18 Jahren) Antragsteller:innen zu beachten?
Eintragungen der Kinder in den Reisepass der Eltern dürfen seit dem 01.11.2007 nicht mehr vorgenommen werden und sind seit dem 26. Juni 2012 nicht mehr gültig. Weitere Informationen zur Beantragung von Kinderreisepässen finden Sie unter:
Antragsteller, die noch nicht volljährig sind, jedoch bereits verheiratet sind oder waren, werden im Passrecht wie erwachsene Antragsteller behandelt.
Wie lange ist mein neuer Reisepass gültig?
Biometrische Reisepässe sind ab Antragstellung wie folgt gültig:
Personen 24 Jahre und älter | Gültigkeit 10 Jahre |
Personen jünger als 24 Jahre | Gültigkeit 6 Jahre |
Vorläufiger Reisepass | Gültigkeit 1 Jahr |
Kann ich auch mit einem abgelaufenen Reisepass einen neuen Reisepass beantragen?
Ja, das ist möglich – wir behalten uns jedoch vor, gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit anzufordern. Es muss kein Bußgeld bezahlt werden, wenn bei Beantragung eines neuen Reisepasses der bisherige Reisepass bereits abgelaufen ist.
Was ist noch zu beachten?
Information zum Nachweis über die Änderung des Familiennamens im deutschen Reisepass
Eheleute und eingetragene Lebenspartner können bei oder nach der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Hinweise dazu, wie die Namensführung im deutschen Reisepass dargestellt wird, finden Sie hier.
Informationen zum sogenannten Generationenschnitt ( § 4 Absatz 4 Staatsangehörigkeitsgesetz)
Wichtige Informationen für deutsche Staatsangehörige, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren sind und deren Kinder, die ebenfalls im Ausland geboren sind, erfahren Sie .
Informationen zum Datenschutz im Pass- und Personalausweisverfahren
Bitte sehen Sie hierzu unser Informationsblatt zum Datenschutz im Pass- und Personalausweisverfahren
Weitere Informationen
Für die persönliche Vorsprache bei den Konsularreferaten der Botschaft Tokyo und des Generalkonsulats Osaka-Kobe benötigen Sie einen Termin.
Terminbuchung in Rechts- und Konsularangelegenheiten, Visaanträge