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Identitätsfeststellung bei Bankangelegenheiten in Deutschland
Geldregen, © dpa/pa
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind deutsche Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Nach Änderung des Geldwäschegesetzes sind deutsche Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge.
Möglich wäre dies bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Tokyo
https://japan.ahk.de/dienstleistungen/legitimationspruefung/
Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten visumspflichtiger ausländischer Studierender. In diesen Fällen können die Auslandsvertretungen mit einer Unterschriftsbeglaubigung und Beglaubigung der Ausweiskopien unter bestimmten Voraussetzungen an der Identitätsprüfung für die Eröffnung eines Sperrkontos mitwirken, wenn dies- unter Würdigung der örtlichen Gegebenheiten - die verlässlichste Möglichkeit für den Studierenden ist, seine finanzielle Situation nachzuweisen.