Bundestagswahl 2025: Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin finden Sie Informationen zum Thema Neuwahlen.