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Doppelbesteuerungsabkommen

15.06.2020 - Artikel
Steuererklärung
Steuererklärung © Colourbox

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan wurde zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und –umgehung am 17. Dezember 2015 ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Doppelbesteuerungsabkommen verteilen Besteuerungsrechte zwischen den Staaten, d.h. sie lassen keinen Steueranspruch entstehen, sondern weisen bei bestehenden konkurrierenden Steueransprüchen zwischen verschiedenen Staaten das Besteuerungsrecht nur einem der beteiligten Staaten zu. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bietet auf dessen Internetseite in der Rubrik „EU und International“ weitere Informationen zu den steuerlichen Aufgaben mit vorrangig internationalem Bezug an. Bitte wenden Sie sich für konkrete Informationen zu Einzelfällen direkt an das BZSt und die für Sie zuständigen Steuerbehörden in Deutschland bzw. Japan. Bei Fragen zur Besteuerung Ihrer deutschen Rente wenden Sie sich bei einem Auslandswohnsitz an das zuständige Finanzamt Neubrandenburg.

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