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Einreise, Einfuhr, Aufenthalt in Japan
Informationen zu Einreisebestimmungen, zollrechtlichen Vorschriften und aufenthaltsrechtlichen Fragen finden Sie hier.
Die Einreise und Einfuhr nach Japan, sowie der Aufenthalt in Japan unterliegen dem japanischen Recht. Die deutschen Auslandsvertretungen in Japan können daher keine rechtsverbindlichen Informationen hierzu erteilen. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen japanischen Stellen.
Unverbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen, zollrechtlichen Vorschriften und allgemeine Sicherheits- und Reisehinweise finden Sie ebenfalls in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zu Japan: Reise- und Sicherheitshinweisen Japan
Einreise nach Japan
Wenn Sie sich noch nicht in Japan aufhalten, wenden Sie sich mit Fragen zu Visa zur Einreise nach Japan bitte an die in Ihrem Land zuständigen japanischen Auslandsvertretungen. In Deutschland sind dies die Japanische Botschaft in Berlin oder das japanische Konsulat in München, Frankfurt, Düsseldorf oder Hamburg.
Kontaktdaten sowie detaillierte Informationen finden Sie auch auf diesen Websites:
Japanisches Außenministerium (Englisch)
Working Holiday: Japan Association for Working Holiday Makers (Englisch)
Unverbindliche Informationen zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige, entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts
Einfuhr nach Japan
Bei Fragen zur Einfuhr und zollrechtlichen Bestimmungen, wenden Sie sich bitte an den japanischen Zoll. Detaillierte Informationen finden Sie auf diesen Websites:
Japanische Tierquarantänebehörde (Englisch)
Das Genehmigungsverfahren dauert sieben Monate und muss entsprechend frühzeitig beantragt werden.
Unverbindliche Informationen zu Einfuhrbestimmungen, entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts
Aufenthalt in Japan
Wenn Sie sich bereits in Japan aufhalten, sollten Sie sich bei Fragen zu Visa, Residence Card und Arbeitserlaubnis bitte direkt an das für Sie zuständige Immigration Bureau oder das Japanische Außenministerium wenden. Weitere Informationen finden Sie auf deren Websites: