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Erdbeben- und Krisenvorsorge

05.01.2023 - Artikel

Wie verhalte ich mich im Fall eines Erdbebens oder einer anderen Naturkatastrophe in Japan?
Hier finden Sie gesammelte Informationen deutscher und japanischer Stellen dazu.

Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert. In Japan und insbesondere auch im Großraum Tokyo muss jederzeit mit einem starken Erdbeben gerechnet werden. Darin sind sich Erdbebenforscher einig.

Unklarheit besteht allerdings hinsichtlich des Zeitpunkts eines solchen Ereignisses. Es kann heute eintreffen, in fünf oder auch erst in 100 Jahren. Umso wichtiger ist es daher, dass Personen, die sich in Japan aufhalten, wissen, welche Vorsorgemaßnahmen sie treffen können und wie sie sich im Falle eines starken Erdbebens verhalten sollten.

Großraum Tokyo-Yokohama

Die Deutsche Botschaft Tokyo, die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Japan, das Goethe-Institut Tokyo und die Deutsche Schule Tokyo-Yokohama unter Mitwirkung des TÜV Rheinland haben einen gemeinsamen ständigen Krisenstab gebildet.

Diese Institutionen haben im Krisenfall insbesondere die Aufgabe, Informationen über die hier lebenden Deutschen zu sammeln und an das Auswärtige Amt in Berlin weiterzugeben.

Umgekehrt geben sie wichtige Informationen an die hier lebenden Deutschen im Krisenfalle weiter.

Verfahren im Falle eines größeren Erdbebens

Kontaktieren Sie - soweit dies nach dem Zustand der Kommunikationswege möglich ist - die Firma oder Institution, bei der Sie beschäftigt sind, und unterrichten Sie diese über Ihren Gesundheitszustand und ggfs. über den weiterer Familienangehöriger und KollegInnen. Bitte übermitteln Sie dazu folgende Daten:

⬜ Sammelplatz / Anschrift

⬜ Nachname

⬜ Vorname

⬜ Nationalität

⬜ Name

⬜ Telefonnummer

⬜ eventuelle Verletzungen

⬜ Name des/der Erstellers/Erstellerin der Liste in Druckschrift und Unterschrift

⬜ Datum und Uhrzeit

Die Firmen oder anderen Einrichtungen werden diese Informationen, insbesondere wenn es sich um Vermisste, Verletzte oder Todesfälle handelt, an eine der zuvor genannten Institutionen weitergeben.

Um eine Überlastung der Telefonanschlüsse der vorgenannten Institutionen zu vermeiden, sollten Sie diese unmittelbar nur dann anrufen, wenn Sie Ihre Firma oder die Einrichtung, bei der Sie beschäftigt sind, nicht erreichen können, oder wenn Sie keinen solchen Ansprechpartner haben.

Bitte bedenken Sie, dass die wenigen freien Telefonleitungen im Ernstfall dringend benötigt werden und deshalb Telefonate mit den vorgenannten Einrichtungen, sofern überhaupt nötig, sich auf den Austausch der unbedingt benötigten Informationen beschränken müssen.

Angehörige und Verwandte in Deutschland

können Anfragen an das Auswärtige Amt in Berlin richten.

Die dortige Telefonnummer lautet: +49-(0)30-18-170 oder +49-(0)228-99-170

Der Krisenstab des Auswärtigen Amtes wird von der Deutschen Botschaft Tokyo möglichst zeitnah mit Informationen versorgt. Bei schwerwiegenden Ereignissen werden die Angehörigen in Deutschland über das Auswärtige Amt unterrichtet.


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