Wiedereinführung der pandemiebedingten Einreisebeschränkungen aus Japan
Die Bundesregierung hat mit Wirkung ab Dienstag, 02.02., 0:00 Uhr, die Einreisebeschränkungen für in Japan ansässige Personen wieder eingeführt. Diese Maßnahme dient der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des COVID-19-Infektionsgeschehens. Daher kann eine Einreise aus Japan nach Deutschland ab dem genannten Zeitpunkt mit oder ohne Visum nur noch aus wichtigem Grund erfolgen. Eine Auflistung der wichtigen Gründe, aus denen eine Einreise nach Deutschland aus Japan auch weiterhin möglich ist, finden Sie in den FAQs des Bundesinnenministeriums (dort unter „Travel restriction / border control“).
Die Entscheidung über eine Einreise nach Deutschland wird in jedem Einzelfall an der Grenze zu Deutschland durch die zuständige Bundespolizei getroffen. Die deutschen Auslandsvertretungen in Japan haben auf diese Einreiseentscheidung keinen Einfluss.
Einreiseanmeldung und Quarantänevorschriften:
Detaillierte Informationen zu Einreiseanmeldung und Quarantänebestimmungen bei Einreise aus einem Risikogebiet finden Sie hier.
Neue Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19:
Ab dem 2. November sollen nach einem Beschluss des Bundes und der Länder Hotels oder andere Unterkünfte Übernachtungen nur noch für notwendige Reisen anbieten. Übernachtungsangebote für touristische Reisen sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Eine Visumerteilung für touristische Zwecke wird daher nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Für die Umsetzung der Regelung sind die Bundesländer zuständig. Ob eine Reise im Einzelfall möglich ist, hängt daher von den Regelungen des Bundeslandes ab, in das gereist werden soll. Weitere Informationen (nur in deutscher Sprache) finden Reisende hier.