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Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Japan

Ein Wappenschild der Bundesrepublik Deutschland macht an einem Gebäude in Santa Cruz de La Palma auf der Kanareninsel La Palma auf das Honorarkonsulat aufmerksam. Eine deutsche Nationalflagge flattert daneben im Wind. Foto: Rolf Haid., © picture alliance
Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig.
Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Gegenwärtig gibt es in Japan vier Honorarkonsuln. Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten.
Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.