Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Deutsch-Japanisches Sozialversicherungsabkommen (Rentenabkommen)

Ältere Frau vor einem Laptop zuhause

Rente, © colourbox

Artikel

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Japan können sowohl die japanische als auch die deutsche Rente über die japanische Rentenversicherung beantragen.

Persönliche und verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Rentenversicherungsträger mit Ihren Datenbanken.

Informationen zur japanischen Rentenversicherung erhalten Sie auf der Webseite des Japan Pension Service (englische Seite).

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sozialversicherungsbüro an Ihrem japanischen Wohnort.

Bezüglich der deutschen Rentenversicherung informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Generelle Auskünfte über die allgemeine Struktur des Sozialversicherungsabkommens zwischen Japan und Deutschland können Sie erfragen beim: Referat für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Botschaft Tokyo.

nach oben