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Beantragung eines deutschen Personalausweises für Kinder
Der Personalausweis ist kein Reisepassersatz. Zur Einreise und zum Aufenthalt in Japan wird nur der biometrische Reisepass akzeptiert. Eine Beantragung für Deutsche mit Wohnsitz in Japan ist daher nur selten nötig.
Biometrische Daten und Passfotos
Antragsteller, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen. Personalausweisbehörden im Ausland sind die Botschaften und Generalkonsulate.
Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.
Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben
- Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.
Worauf Sie bei Passfotos achten müssen, damit sie für die Beantragung Ihres neuen Personalausweises verwendet werden können, entnehmen Sie bitte der
Fotomustertafel PDF / 1007 KB .
Bearbeitungs- und Gültigkeitsdauer
Da die Personalausweise ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, beträgt die Bearbeitungszeit ca. sechs bis acht Wochen.
Personalausweise sind für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre lang gültig.
Notwendige Unterlagen
Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit deutscher Übersetzung sowie Apostille bzw. Legalisation vorgelegt werden. Englisch- und französischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind. Für den Antrag ist ein Termin erforderlich.
- Antragsformular für Kinder PDF / 137 KB
- bisheriger Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis
- Geburtsurkunde:
Geburt in Deutschland/Geburt in Deutschland registriert: Geburtsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie. Deutsche Geburtsurkunden (Urkunde, Stammbuch oder Auszug aus dem Geburtenregister) sind beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
Geburt in Japan und Geburt wurde nicht in Deutschland registriert: Auszug aus dem Familienregister (Koseki Tohon) bzw. Annahmebestätigung der Geburtsmeldung durch die japanische Behörde (Shusseitodoke-Jurishomeisho) im Original mit Apostille und einer beglaubigten Übersetzung.
Geburt weder in Deutschland noch in Japan: Urkunde im Original mit Apostille bzw. Legalisation und ggf. einer beglaubigten Übersetzung.
Bitte beachten Sie hier die Erläuterungen zu fremdsprachigen Urkunden. - Ihre japanische Aufenthaltserlaubnis (z.B. Ihre Residence Card zum Nachweis des Wohnsitzes in Japan)
- Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes, sofern in Ihrem Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist und Sie sich in Deutschland abgemeldet haben
- ein biometrietaugliches Passfoto (für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sonst ein übliches Passfoto)
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung, insbesondere wenn keine deutsche Geburtsurkunde des Kindes existiert. Sollte bisher keinerlei Namenserklärung abgegeben worden sein, muss diese in der Regel nachgeholt werden; siehe Geburt eines Kindes im Ausland
- Persönliche Vorsprache beider Eltern mit ihren Reisepässen oder Personalausweisen. Alternativ: Zustimmung beider Eltern mit notariell beglaubigter Unterschrift Bei Unklarheiten bezügl. des Sorgerechts kontaktieren Sie bitte die zuständige Auslandsvertretung vor Beantragung des Personalausweises. Oder: ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
- Wenn die Eltern verheiratet sind: Deutsche Eheurkunde oder Auszug aus dem japanischen Familienregister (Koseki Tohon)
- Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren: Vaterschaftsanerkennung,
ggfs. Geburtsurkunde der Mutter
Es ist möglich, dass im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beantragung notwendig sind.
Alle Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Gebühren
Die Gebühren sind bei Antragstellung in japanischen Yen zum aktuellen Tageskurs zu bezahlen.
Personalausweisart |
Gebühr |
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre) |
52,80 Euro |
Unzuständigkeitszuschlag
Falls die Personalausweisstelle der Auslandsvertretung nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), werden zusätzlich zu den o. g. Gebühren (außer dem Entsperren des Personalausweises) ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13 Euro fällig. Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises verlängert sich, da die Auslandsvertretung zunächst die Ermächtigung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Personalausweisbehörde einholen muss.
Die Unzuständigkeitsgebühr beträgt für Auslandsdeutsche, die Ihren Antrag bei einer Inlandsbehörde stellen, 30 Euro statt 13 Euro.
Abholung Ihres neuen Personalausweises
Den Personalausweis können Sie bei der Personalausweisstelle der Auslandsvertretung, bei der Sie den neuen Personalausweis beantragt haben während der Öffnungszeiten abholen. Einen Termin benötigen Sie hierfür nicht.
Bitte bringen Sie hierzu den bisherigen Personalausweis (oder Reisepass) mit.
Zur Abholung des Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. In Ausnahmefällen kann Ihnen der neue Personalausweis per Einschreiben übersandt werden.