-- Wichtig --
Aufhebung der COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland ab Samstag, 11.06.2022, 0.00h CET
Ab Samstag, 11.06.2022, 0.00h CET, werden sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind Einreisen aus Japan nach Deutschland wieder zu allen Reisezwecken zulässig (auch zu Tourismus- und Besuchsreisen). Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich.
Bei den deutschen Auslandsvertretungen in Japan können für die Einreise nach Deutschland erforderliche Visa wieder zu allen Reisezwecken beantragt werden. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es bei der Erteilung von Visa unter Umständen zu Verzögerungen kommen.
Die Entscheidung über eine Einreise nach Deutschland wird in jedem Einzelfall erst an der Grenze zu Deutschland durch die zuständigen deutschen Grenzbehörden getroffen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben auf diese Einreiseentscheidung keinen Einfluss.
Einreise nach Japan
Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.
Für deutsche Staatsangehörige besteht seit dem 11. Oktober 2022 wieder Visafreiheit für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit. Auch Einreisen mit für Studienaufenthalte und andere mittel- und langfristigen Aufenthalte ausgestellten Visa sind wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 gilt Deutschland als Land der Kategorie blau. Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Ein Test 72 Stunden vor Abflug entfällt mit Wirkung vom 7. September 2022, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der japanischen Botschaft in Berlin oder auf der Webseite des japanischen Gesundheitsministeriums.
Wir bitten Sie, sich über die jeweils aktuellen lokalen und nationalen Regelungen auf dem Laufenden zu halten und die Anweisungen der japanischen Regierung und Präfekturen zu befolgen.